HERZLICH WILLKOMMEN AUF
MEINER HOMEPAGE.
Als von der Handwerkskammer Oberfranken öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige für das
Permanent Make-up will ich Ihnen nachfolgend einen
Überblick über meine vielfältigen Aufgaben und
Tätigkeiten geben.
WARUM WIRD EINE ÖFFENTLICH
BESTELLTE UND VEREIDIGTE SACHVERSTÄNDIGE FÜR
DAS PERMANENT MAKE-UP GEBRAUCHT?
Trotz sorgfältiger Beratung wie auch
Behandlung kommt es immer wieder vor, dass eine Kundin
mit dem Endergebnis nicht zufrieden ist. Das
zugesicherte Werk wird oft nicht oder nur mangelhaft
erbracht; so sind häufig die Form und/oder die Farben
der Pigmentierung nicht korrekt.
Die Gründe für das mangelhafte Werk liegen meist in
mangelhafter Ausbildung, Begabung oder persönlicher
Eignung des Behandlers/ der Behandlerin. Denn bislang
gibt es für das Permanent Make-up keine gesetzlichen
Regelungen, weder für die Ausbildung, noch für eine
Eignungs- bzw. Abschlussprüfung.
Gegenseitige Schuldzuweisungen verschleppen die
Schadensbehebung zeitlich. Für die Betroffene bedeutet
dies meist seelische Verletzungen sowie auch finanzielle
Einbußen und Ärger.
Ein Gutachten von einer/m öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen gibt Aufschluss
darüber, ob die Leistung ordnungsgemäß, sach- und
fachgerecht erbracht worden ist.
Hierzu werden durch die Industrie- und Handelskammern
oder Handwerkskammern Sachverständige auf
außerordentliches und überdurchschnittliches Können und
Wissen geprüft, danach vereidigt und öffentlich
bestellt.
Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
bieten die Gewähr dafür, dass sie entsprechend der
Gesetzgebung über geprüfte außerordentliche,
überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfügen. Somit
können sie die Qualität der erbrachten Dienstleistung
fachgerecht beurteilen und offizielle Gutachten
erstellen, welche sowohl privat, als auch von
Gerichten anerkannt werden können.
Bitte beachten Sie: Der Begriff "Sachverständige/r" oder
“Gutachter/in” allein ist nicht geschützt. Einige
erteilen sich daher selbst diese Bezeichnung ohne
jeglichen Nachweis für besonderes Können und Wissen bei
offiziellen Stellen zu erbringen.
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