WAS SIND DIE AUFGABEN DER SACHVERSTÄNDIGEN?
Das
Dienstleistungsangebot als öffentlich bestellte, vereidigte Sachverständige für
das Permanent Make-up umfasst u.a.
die Ausstellung von offiziellen Gutachten über Permanent Make-up-Arbeiten,
inklusive
»
Befundaufnahme
» Schadensanalyse
» Dokumentation
» Ausarbeitung von Korrekturmöglichkeiten.
Der
Tätigkeitsbereich umfasst:
»
Gutachter durch gerichtliche Bestellung
» Gutachter für Versicherungen
» Gutachter für Unternehmen
» Gutachter für Privatpersonen.
Durch die Tätigkeit des Sachverständigen wird
ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung sowie zum Verbraucherschutz im Bereich
Permanent Make-up geleistet.
Weiter: DAS PRIVATE GUTACHTEN.
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